Hat die VAE alle Visa-Bestimmungen für EU erfüllt?

Vereinigte-Arabische-Emirate-
Die EU und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) hatten am 6. Mai 2015 im Rahmen einer Feier in Brüssel ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (90 Tage) unterzeichnet.

Die Vereinigten Arabischen Emirate sind eine Föderation von sieben halbautonomen Emiraten mit Hauptstädten wie Dubai und Abu Dhabi. Lediglich 11,5 Prozent der Wohnbevölkerung gelten als anerkannte Staatsbürger/innen. Es gibt keine Wahlen nach demokratischen Prinzipien, keine Gewaltenteilung und politische Parteien sind nicht zugelassen.
Zu den bedeutendsten Menschenrechtsproblemen gehören willkürliche Verhaftungen sowie weitere Mängel des Justiz- und Haftregimes. Zudem liegen Berichte über Folter und Misshandlung während der Haft vor. Die Todesstrafe wird ausgeübt, wenn auch selten. Wichtige Grundrechte, welche die persönliche Freiheit betreffen, etwa die Meinungs-, Medien-, Versammlungs- und die Vereinigungsfreiheit, sind übermäßig eingeschränkt. Ein neues Antiterrorismusgesetz hat den Druck auf Dissidenten/innen und Menschenrechtsverteidiger/innen noch mehr verstärkt.
Der Staat greift mitunter stark in die Privatsphäre seiner Bürger/innen ein und die digitale Kommunikation wird strikt kontrolliert. Frauen werden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Insbesondere Hausangestellte und ausländische Arbeitsmigranten/innen generell sind vom Staat kaum geschützt vor Ausbeutung und Missbrauch. Menschenhandel und Zwangsarbeit kommen vor. Behinderte, Homosexuelle und HIV/AIDS-infizierte Menschen sind diskriminiert.

Da fragt man sich doch:
Welche Kriterien wurden von der EU aufgestellt und welche wurden von der VAE erfüllt? Wurden überhaupt Kriterien aufgestellt? 72 Kriterien wie bei der Türkei? Ach nein, sonst hätten sie das als Beleidigung empfunden – die unsinnige Geschichte mit den 72 Jungfrauen.

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